1. Werden die Kosten eines Implantats auch für Kassenpatienten übernommen?
Die gesetzlichen Krankenkassen geben im Allgemeinen Festzuschüsse für ein Implantat (Ausnahmefälle sind bestimmte Erkrankungen oder Missbildungen). Bei privat Versicherten ist die Implantatbehandlung dagegen grundsätzlich erstattungsfähig. Die Höhe der Erstattung richtet sich aber nach dem individuellen Versicherungstarif, den Sie Ihrer Krankenversicherungspolice entnehmen können.
2. Wie hoch sind die Investitionen für ein Implantat?
Was ein Einzelimplantat kostet, hängt von vielen Faktoren wie individuelle Situation, Knochenaufbau, Implantatsystem etc. ab und lässt sich daher nicht pauschal beantworten. Die Investition in ein hochwertiges deutsches Markenimplantat (von der Einheilschraube bis zur Krone, also inkl. prothetische Versorgung) hängt vom individuellen Kiefer- und Zahnstatus des Patienten ab.
3. Für welche Patienten kommen Implantate überhaupt in Frage?
Normalerweise kommt für nahezu jeden Patienten eine Implantatversorgung in Frage. Die Implantologie ist heute ein anerkannt sicheres Verfahren, und es gibt nur sehr wenige Gegenanzeigen, die eine Implantatversorgung unmöglich machen, z. B. bei Kindern und Jugendlichen in der Wachstumsphase oder bei schwer herzerkrankten Patienten.
4. Was ist sinnvoller: Brückenlösung oder Implantat?
Die Beantwortung dieser Frage ist individuell unterschiedlich. Wir halten das Implantat grundsätzlich für die bessere Alternative, da man mit einem Implantat immer den betroffenen Bereich im Kiefer stabilisiert und der Knochenabbau in diesem Bereich aufgehalten wird. Abhängig ist diese Entscheidung aber immer von der konkreten Kiefersituation des Patienten und von seinen individuellen Ansprüchen.
Zu den Nachteilen einer Brücke gehört, dass für den Aufbau evtl. gesunde Zähne durch Beschleifen stark beschädigt werden müssen. Wenn die beiden Zähne, die direkt an die Lücke anschließen, allerdings mit großen Füllungen oder schon mit Kronen versorgt sind, ist die Brückenlösung in aller Regel nur mit wenigen Nachteilen verbunden.
5. Verursacht eine Implantatbehandlung Schmerzen?
Eine Implantatbehandlung ist vergleichbar mit der Entfernung eines Weißheitszahnes und zählt heute nicht mehr zu den besonders schmerzhaften Behandlungen, da sie sich fast immer gut unter einer lokalen Betäubung durchführen lässt. Die geschaffene Knochenwunde wird direkt mit dem Implantat versiegelt, deshalb sind die Schmerzen auch im Anschluss meistens nur gering. Am Tage des Eingriffs lässt sich der Wundschmerz in der Regel mit leichten bis mittelstarken Schmerzmitteln gut kontrollieren. Bereits einen Tag nach der Implantation werden in den meisten Fällen schon keine Schmerzmittel mehr benötigt.
6. Gibt es bei der Implantatbehandlung Risiken?
Im Unterkiefer-Seitenzahnbereich muss der Implantologe besonders auf das verzweigte Nervensystem achten, das nicht verletzt werden darf. Bei guter Vorplanung und Durchführung sind die Risiken während des Eingriffs allerdings gering. Die Gefahr eines späteren Implantatverlustes liegt bei unkomplizierten Verhältnissen unter 1 %.
Damit gehört die Implantologie zu den erfolgreichsten chirurgischen Maßnahmen überhaupt.
7. Ist ein Implantat körperverträglich?
Titan, aus dem die meisten Implantate hergestellt werden, ist in höchstem Maße biokompatibel und eines der verträglichsten Materialien überhaupt, d. h. eine Abstoßungsreaktion ist nahezu ausgeschlossen. Eine frühzeitige Entzündung ist jedoch immer möglich und kann unter Umständen zu einem Implantatverlust führen. Implantate haben statistisch gesehen jedoch eine Einheilquote von über 95%.
8. Wie lange dauert der Heilungsprozess?
Wenn genügend Knochensubstanz vorhanden und eine unkomplizierte Implantation möglich ist, rechnet man mit einer Einheilzeit von etwa 8–12 Wochen bei modernen Implantatoberflächen. Im schwachen Knochen oder nach dem Aufbau von Knochen kann die Einheilphase dagegen 6–9 Monate dauern.
9. Dürfen Implantate sofort direkt belastet werden?
Diese Möglichkeit besteht bei sehr fest eingesetzten Implantaten tatsächlich. Allerdings ist das Risiko nur bei sofortiger Verblockung (Stegversorgung mit 4 Implantaten im Unterkiefer) überschaubar. Sicherer ist es auf jeden Fall, die Einheilzeiten einzuhalten.
Sofortimplantate im Unterkieferbereich, die zur stabilen Verankerung von Brücken dienen, können im Anschluss an die Implantation bereits belastet werden. Hierzu bedarf es aber immer der vorherigen Absprache mit dem behandelnden Zahnarzt.
Diese Informationen dienen Ihrer ersten Orientierung als Patient, für den Fall, dass Sie sich für einen Implantat getragenen Zahnersatz interessieren. Die Inhalte sollen und können jedoch ein fachliches Beratungsgespräch beim Zahnarzt bzw. Implantologen nicht ersetzen.